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								"Ein 
								Gutachten zu einer Sachfrage ist die begründete 
								Darstellung von Erfahrungssätzen und die 
								Ableitung von Schlussfolgerungen für die 
								tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder 
								Zustands durch einen oder mehrere 
								Sachverständige. Der Sachverständige erstattet 
								in der Regel Befunde und Gutachten. 
								Ein 
								Gutachten enthält eine allgemein 
								vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts 
								im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein 
								vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche 
								(z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche 
								oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen 
								oder Gutachters auf. Die allgemeine 
								Vertrauenswürdigkeit wird gegebenenfalls durch 
								Akkreditierung des Gutachters durch ein 
								vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung 
								mit der für die Fragestellung oder das Ziel 
								erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht." |